Rücktrittsrecht des Verbrauchers

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG kann er von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt, zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt bei Verträgen über Lieferungen von Waren mit dem Tag ihres Einganges beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Kein Rücktrittsrecht besteht bei Verträgen über

  1. Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluß begonnen wird,
  2. Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, abhängt,
  3. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
  4. Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
  5. Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über periodische Druckschriften,
  6. Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie
  7. Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen
  8. Versteigerungen

Im Fall eines Rücktritts durch den Verbraucher trägt dieser die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.